AGB

§ 1 - Geltungsbereich

(1) Für die Sportveranstaltung „Roll and Skate Ostseebad Damp“ im Mai 2012 gelten die Bestimmungen des Deutschen Rollsport- und Inline Verbandes e.V. (DRIV). Veranstalter sind die Damp Holding AG, Seeuferweg 10, 24351 sowie die für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung zuständige Agentur BMS Sportveranstaltungs GbR, Klaus-Groth-Str. 95, 20535 Hamburg.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das zwischen den Teilnehmer und dem Veranstalter aufgrund der Sportveranstaltung „Roll and Skate“ zustande kommende Rechtsverhältnis. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in der jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter.

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§ 2 - Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt ist jeder, der das in der Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Für den Marathon beträgt das Mindestalter 16 Jahre (ab Jahrgang 1996), für den Halbmarathon 14 Jahre (ab Jahrgang 1998), für die Kurzstrecke 8 Jahre (ab Jahrgang 2004).

(2) Die Teilnahme an der Veranstaltung „Roll and Skate Ostseebad Damp“ ist unter Verwendung anderer Sportgeräte als Inline-Skates, Handbikes oder Tretroller nicht gestattet. Sportgeräte, die der vorstehenden Beschreibung nicht entsprechen (insbesondere sog. Baby-Jogger, Nordic Walking Sticks) oder in sonstiger Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, dürfen nicht im Rahmen der Veranstaltung verwendet werden, es sei denn der Veranstalter lässt die Verwendung ausdrücklich zu.

(3) Organisatorische Maßnahmen werden von dem Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

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§ 3 - Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen

(1) Die Anmeldung kann schriftlich, auf einem gesondert bei dem Veranstalter anzufordernden Formular oder (für gesondert gekennzeichnete Veranstaltungen) per Online-Anmeldung über das entsprechende Web-Formular im Internet unter www.roll-and-skate.de erfolgen. Wir akzeptieren Anmeldungen mit dem offiziellen Veranstaltungsformular per Telefax. Anmeldungen per „electronic mail“ können nicht entgegen genommen werden.

(2) Zahlungen erfolgen per Lastschriftverfahren durch die BMS Sportveranstaltungs GbR und bei Teilnehmern aus dem Ausland per PayPal oder Visa-/Masterkarte. Lediglich am Veranstaltungswochenende ist die Zahlung mittels Bargeld möglich. Bei Online-Anmeldungen per Internet kann die Zahlung nur per Lastschrift erfolgen. Wird nach Übersendung eines Anmeldeformulars die Zahlung nicht geleistet, kommt eine wirksame Anmeldung nicht zustande. Bei der persönlichen Anmeldung während der Geschäftszeiten im Meldebüro im Festzelt muss die Zahlung in bar geleistet werden.

(3) Der Veranstalter stellt den Teilnehmer nach Erhalt einer Online-Anmeldung und Eingang des Teilnehmerbeitrages in die Teilnahmeliste ein, welche im Internet unter www.roll-and-skate.de einsehbar ist. Bei Online-Anmeldung wird eine Teilnahmebestätigung angezeigt. Jeder Teilnehmer steht selbst in der Verantwortung, den Erfolg seiner Anmeldung auf den o.g. Teilnehmerlisten zu überprüfen. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o. g. sportlichen Regelwerken relevant ist, er einer Sperre durch den DRIV unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.

(4) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Ferner sind die Startnummern nicht übertragbar.

(5) Der Veranstalter setzt ggf. eine maximale Teilnehmerzahl fest, die in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die diese Höchstgrenze überschreiten, werden nicht angenommen. Die Anmeldungen werden chronologisch erfasst und anhand dieser Reihenfolge werden die Teilnahmeplätze vergeben.

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§ 4 Ausfall der Veranstaltung / Nichtantreten

(1) Nimmt ein wirksam gemeldeter Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teil, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages.

(2) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist.

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§ 5 - Haftung

(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(2) Die Haftung des Veranstalters – auch gegenüber Dritten – für alle Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit beruhen, ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Erfüllungsgehilfen.

(3) Der Veranstalter haftet gegenüber Teilnehmern nicht, wenn diese durch Dritte geschädigt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Sie sollten daher versichert sein.

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Sportveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher ggf. unter ärztlicher Konsultation zu überprüfen und die insbesondere auf den Internetseiten des Veranstalters bereit-gestellten Gesundheitshinweise zu beachten.

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§ 6 - Einwilligung zur Datenerhebung und Datenverwertung

(1) Der Teilnehmer an der Sportveranstaltung „Roll and Skate Ostseebad Damp“ willigt in die Speicherung seiner Daten ein, welche er bei der Anmeldung zu der Veranstaltung angegeben hat. Die Speicherung und Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten erfolgt nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten und für die Veröffentlichung personenbezogener Daten in der Teilnehmerliste auf der Internetseite www.roll-and-skate.de.

(2) Der Teilnehmer willigt ein, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden. Dabei werden Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnisse wie Programmheft, Teilnehmerliste, Ergebnisliste sowie Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.

(3) Der Teilnehmer willigt ferner ein, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotoaufnahmen, Filmaufnahmen und Interviews des betreffenden Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Anspruch auf Vergütung, verbreitet und veröffentlicht werden.

(4) Der Teilnehmer kann der Speicherung, der Verwendung, der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gemäß dieser Teilnahmebedingungen gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder per eMail jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

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§ 7 - Zeitmessung, Aktivchip und regelwidriges Verhalten

(1) Die Zeitmessung erfolgt ausschließlich mit dem Aktivchip der Firma „sportservice-hamburg GbR“. Jeder Teilnehmer erhält mit seiner Startnummer einen kostenfreien Leihchip. Für nicht zurückgegebene Chips wird eine Verlustgebühr von 90 Euro fällig. Die Rückgabe erfolgt direkt nach dem Rennen im dafür vorgesehenen und ausgeschilderten Zielbereich. Ohne Chip ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich!

(2) Jeder ausgegebene Chip wurde auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.

(3) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Im Übrigen gelten die Regeln der o. g. Sportverbände sowie § 2 Absatz 1 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend.

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§ 8 Sicherheit der elektronischen Zahlungsabwicklung

Die Damp Holding AG bemüht sich, zur Sicherheit der elektronischen Meldeabwicklung die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Verfahren zur Verfügung zu stellen. Dennoch übernimmt die Damp Holding AG oder ein von der Damp Holding AG Beauftragter keine Haftung für Missbrauchsfälle, die mit der durch den Anmelder zur Anmeldung angegebenen Kontoverbindung auftreten, unabhängig davon, ob der Anmelder den sichersten Weg der elektronischen Zahlungsabwicklung wählt.

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§ 9 - Verschiedenes

(1) Es gilt deutsches Recht, auch wenn aus dem Ausland angemeldet wird.

(2) Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diese Bedingungen zugrunde. Sie werden durch den Teilnehmer mit der Anmeldung anerkannt. Abweichende Geschäftsbedingungen, die nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind für die Damp Holding AG unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

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§ 10 - Anbieterkennzeichnung

Die Damp Holding AG ist vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Niels Bunzen und Prokuristen Herrn Jens Lehmann.

Stand: 03. Februar 2012

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